Für welche Familien und Immobilien das Programm gedacht ist
KfW 308 richtet sich an geeignete Familien und Alleinerziehende, die eine bestehende Wohnimmobilie erwerben und selbst nutzen. Zum Antrag muss ein berücksichtigungsfähiges Kind im Haushalt leben; außerdem werden Einkommen, vorhandenes Wohneigentum und frühere Förderungen geprüft. Für das Gebäude ist ein gültiger Energieausweis der Klasse F, G oder H erforderlich. Grundlage dieses Ratgebers sind die am 9. September 2026 geprüften KfW-Produktinformationen und das Merkblatt vom August 2026.
Betrachten Sie die Förderprüfung als Teil der Kaufvorbereitung. Ein günstiger Kaufpreis eines älteren Hauses in Dresden oder Freital sagt wenig darüber aus, wie aufwendig die energetische Verbesserung wird. Lassen Sie Zustand und Maßnahmen vor einer verbindlichen Kaufentscheidung einschätzen.
Prüfen Sie auch die Eigentumssituation aller für den Antrag relevanten Personen. Erbanteile, Miteigentum und frühere Förderungen gehören ausdrücklich auf die Fragenliste. Eine allgemeine Selbsteinschätzung ersetzt die anhand von Unterlagen durchgeführte Prüfung nicht. Bei einer Eigentumswohnung muss zudem geklärt werden, welche notwendigen Maßnahmen die Gemeinschaft beschließen muss.
Einkommen und Kreditobergrenzen richtig einordnen
Die folgende Tabelle zeigt die aktuell veröffentlichten Grenzen. Sie beschreibt keine automatische Kreditzusage. Entscheidend sind die zum Antrag geltenden Bedingungen und die berücksichtigungsfähigen Haushaltsverhältnisse.
| Berücksichtigte Kinder | Maximales jährliches Haushaltseinkommen | Kreditobergrenze |
|---|---|---|
| Ein Kind | 90.000 Euro | 140.000 Euro |
| Zwei Kinder | 100.000 Euro | 160.000 Euro |
| Ab drei Kindern | 110.000 Euro, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind | 180.000 Euro |
Beim Einkommen zählt das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Für einen Antrag 2026 ist der Durchschnitt der Jahre 2023 und 2024 relevant. Diese Größen stammen aus den Steuerbescheiden, nicht aus dem monatlichen Nettogehalt. KfW 308 – Konditionen und Einkommen
Die Bank prüft daneben Ihre heutige finanzielle Leistungsfähigkeit. Ein historisch passender Einkommensdurchschnitt bedeutet nicht, dass die gesamte künftige Rate tragbar ist. Erstellen Sie deshalb zusätzlich einen aktuellen Haushaltsplan. Berücksichtigen Sie Elternzeit, Betreuungskosten, laufende Kredite und eine Reserve. Erst beide Prüfungen zusammen ergeben eine belastbare Grundlage für die Finanzierung.
Den Sanierungsweg vor dem Kauf festlegen
Das aktuelle Merkblatt nennt zwei Wege: die Sanierung mindestens zum Effizienzhaus 85 EE beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal EE oder ein vorgegebenes Paket energetischer Einzelmaßnahmen. Zu diesem Paket gehören grundsätzlich Heizungs- und Fenstertausch sowie Dämmung von Fassade und Dach beziehungsweise oberster Geschossdecke. Einzelne Arbeiten dürfen nur unter den im Merkblatt genannten Ausnahmen entfallen. Es genügt daher nicht, frei eine einzige Maßnahme auszuwählen. Nachweise sind spätestens 54 Monate nach Zusage vorzulegen. KfW-Merkblatt, Stand August 2026
Lassen Sie beide Wege technisch und wirtschaftlich einordnen. Eine erste Begehung sollte klären, welche Bauteile tatsächlich betroffen sind, welche Arbeiten voneinander abhängen und wie das Haus währenddessen genutzt werden kann. Bei einem Denkmal kommen Genehmigungen und besondere Ausführungsfragen hinzu.
Erstellen Sie einen realistischen Terminplan mit Angeboten, Ausführung und Dokumentation. Die Frist sollte nicht vollständig für das Aufschieben der Arbeiten verbraucht werden. Planen Sie Zeit für Rückfragen, Materialbeschaffung und Nachweise ein. Ein belastbarer Sanierungsplan ist eine Voraussetzung Ihrer eigenen Kaufentscheidung, selbst wenn einzelne Arbeiten erst später stattfinden sollen.
Ein vollständiges Budget statt einer isolierten Förderrate
KfW 308 finanziert den förderfähigen Erwerb einschließlich Grundstück. Sanierung und Erwerbsnebenkosten sind darin nicht enthalten. Sie benötigen dafür zusätzliche Mittel. Das folgende Beispiel ist eine frei gewählte Budgetrechnung, weder Marktpreis noch Förderzusage.
| Kostenposition | Annahme |
|---|---|
| Kaufpreis einschließlich Grundstück | 300.000 Euro |
| Erwerbsnebenkosten | 30.000 Euro |
| Sanierung einschließlich Planung | 100.000 Euro |
| Projektreserve | 20.000 Euro |
| Gesamter geplanter Mittelbedarf | 450.000 Euro |
Wer 80.000 Euro Eigenmittel einsetzen kann, benötigt in diesem Modell 370.000 Euro weitere Finanzierung. Würden davon nach Prüfung 160.000 Euro als KfW-308-Kredit bereitgestellt, müssten noch 210.000 Euro anderweitig gedeckt werden. Der Förderbaustein reduziert hier nicht die Gesamtkosten, sondern ist Teil ihrer Finanzierung. Eine private Notfallreserve sollte zusätzlich unangetastet bleiben.
Für die Sanierung kann etwa KfW 261 infrage kommen. Dessen Anforderungen und Finanzierung sind separat zu prüfen. Behandeln Sie Kostenschätzungen als vorläufig, bis belastbare Angebote vorliegen. Ein Preisnachlass beim Hauskauf kann schnell durch zusätzliche Arbeiten aufgebraucht sein.
Antrag, Vertrag und Zahlung aufeinander abstimmen
Stimmen Sie den Förderantrag vor dem Kaufvertrag mit dem Finanzierungspartner ab. Die KfW beschreibt für einen früheren Vertrag eine Ausnahme mit von Anfang an enthaltener aufschiebender Bedingung. Zahlungen dürfen trotzdem erst nach Antragstellung erfolgen; eine nachträgliche Ergänzung genügt nicht. Ein beliebiges Rücktrittsrecht ist damit nicht gleichzusetzen. Die aktuelle Produktseite enthält die maßgeblichen Hinweise.
Organisieren Sie deshalb ein gemeinsames Vorgehen von Finanzierungspartner und Notariat. Beide müssen wissen, welche Förderbausteine vorgesehen sind. Werden zusätzlich SAB-Mittel beantragt, sind auch deren Regeln zu beachten. Ein Vertragsentwurf kann zur Prüfung dienen, bevor sich Käufer und Verkäufer verbindlich festlegen.
Legen Sie anschließend fest, welche Nachweise für die Auszahlung noch fehlen dürfen und welche zwingend vorliegen müssen. Kaufpreisfälligkeit, Eigenmitteleinsatz und Darlehensabruf gehören auf einen Zahlungsplan. Rechnen Sie auch die Übergangsphase mit laufender Miete ein. Die Förderzusage allein sagt noch nicht, an welchem Tag sämtliche benötigten Beträge tatsächlich auf dem richtigen Konto verfügbar sind.
Rückzahlung und Dokumentation langfristig organisieren
Vergleichen Sie alle Finanzierungsbausteine mit vollständigen Tilgungsplänen. Tilgungsfreie Anlaufjahre verschieben die Rückzahlung, beseitigen sie aber nicht. Prüfen Sie den späteren Ratenbeginn und die Restschulden zum Ende der jeweiligen Bindungen. Ihre Finanzierung darf nicht ausschließlich in der anfänglich günstigsten Phase tragbar sein.
Die Prüfung sollte außerdem die geplante Nutzung einbeziehen. Ein späterer Umzug, Verkauf oder Wechsel zur Vermietung kann die Förderbedingungen berühren. Klären Sie solche Veränderungen rechtzeitig mit dem Finanzierungspartner und bewahren Sie die Zusage samt Anlagen auf. Für die Sanierung empfiehlt sich eine geordnete Projektakte mit Angeboten, Rechnungen, Zahlungsnachweisen und technischen Bestätigungen.
Vor der Entscheidung sollten diese Unterlagen zusammenpassen:
- Haushalts- und Steuernachweise.
- Energieausweis und fachliche Sanierungsplanung.
- Vollständiger Kosten- und Finanzierungsplan.
- Abgestimmter Vertragsentwurf und Antragstermin.
- Zahlungsplan sowie Nachweis- und Umsetzungsfristen.
Für eine Hausfinanzierung in Dresden ist der Förderkredit damit ein Baustein eines größeren Plans. Im Beratungsgespräch sollten Sie nicht nur die mögliche Kredithöhe, sondern insbesondere verbleibende Finanzierung, Sanierbarkeit und laufende Gesamtbelastung nachvollziehen können.
