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Persönliche Finanzierungsberatung

Umschuldung in Dresden

Lohnt sich ein neuer Kredit für Ihre bestehenden Darlehen? Wir prüfen in Dresden Restschulden, Ablösetermine, Wechselkosten und die neue Rückzahlung. So wird sichtbar, ob eine Umschuldung Geld spart oder vor allem die Monatsrate verändert.

Ihr Vorhaben im Mittelpunkt

Bestehende Kredite. Neuer Überblick.

  1. 01Verträge erfassen
  2. 02Kosten gegenüberstellen
  3. 03Ablösung koordinieren
Ihr Vorhaben im Detail
Persönlich in Dresden-Löbtau · Ihre Ansprechpartner kennenlernen · Immobilienfinanzierung in Dresden

Das Wesentliche für Ihr Vorhaben

Ein Wechsel lohnt sich erst nach der vollständigen Rechnung.

Bei einer Umschuldung zählt, was Sie ab dem Vergleichsstichtag noch zahlen müssen. Eine günstigere Rate ist deshalb nicht gleichbedeutend mit geringeren Gesamtkosten. Gemeinsam stellen wir alte und neue Finanzierung gegenüber und prüfen, welche Ablösebedingungen für Ihre konkrete Vertragsart gelten.

Die entscheidenden Fragen vertiefen

Verträge erfassen

Alle Restschulden, Fristen, Raten und Sicherheiten auf einen Stand bringen.

Ersparnis berechnen

Auch Vorfälligkeitsentschädigung, neue Laufzeit und Wechselkosten berücksichtigen.

Ablösung abstimmen

Die neue Auszahlung und Erledigung der bisherigen Kredite gemeinsam planen.

Wissen, das Ihre Entscheidung trägt

Umschuldung im Detail: worauf Ihre Entscheidung aufbaut

Nutzen Sie die Themen zur Vorbereitung Ihres Vorhabens. Wir erläutern Zusammenhänge, Unterlagen und Vertragsfragen – mit offiziellen Quellen zum Nachlesen.

Zuerst die bestehenden Kredite vollständig erfassen

Eine Umschuldung ersetzt einen oder mehrere bestehende Kredite durch eine neue Finanzierung. Ob das sinnvoll ist, lässt sich erst beantworten, wenn die bisherigen Verträge vollständig bekannt sind. Erfassen Sie für jeden Kredit Restschuld, Rate, verbleibende Laufzeit, Zinssatz und vertragliche Sonderzahlungsrechte. Hinzu kommen Sicherheiten, bestehende Zusatzprodukte und der gewünschte Ablösetermin. Eine ältere Restschuldanzeige reicht für die Durchführung nicht aus: Der Ablösebetrag muss zum vorgesehenen Stichtag feststehen.

Trennen Sie dabei gewöhnliche Ratenkredite von Immobilienkrediten. Sie folgen unterschiedlichen Regeln für eine vorzeitige Rückzahlung und können nicht allein anhand ihrer Monatsraten zusammengelegt werden. Ein Immobilienkredit mit bestehender Zinsbindung verlangt eine andere Prüfung als mehrere unbesicherte Verbraucherkredite. Halten Sie außerdem fest, welches Ziel Sie verfolgen: geringere Gesamtkosten, eine besser tragbare Rate, weniger einzelne Zahlungen oder eine geänderte Laufzeit. Diese Ziele können sich widersprechen; erst ihre Gewichtung macht einen Vergleich aussagekräftig und verhindert eine rein optische Entlastung.

Wann eine Umschuldung tatsächlich Kosten spart

Vergleichen Sie die zukünftigen Zahlungen beider Varianten ab demselben Zeitpunkt. Auf der bisherigen Seite stehen die noch ausstehenden Zahlungen; auf der neuen Seite stehen neuer Zahlungsplan sowie zusätzliche Ablöse- und Wechselkosten. Eine Vorfälligkeitsentschädigung, neue Kosten für Sicherheiten oder mitfinanzierte Zusatzleistungen können einen Zinsvorteil verringern. Bereits bezahlte Zinsen sind dagegen vergangene Kosten und dürfen nicht nochmals als künftige Belastung in die Vergleichsrechnung eingehen.

Besonders wichtig ist eine gleiche Vergleichsbasis. Eine neue Monatsrate kann niedriger sein, weil Sie über deutlich mehr Jahre zurückzahlen. Dann entsteht kurzfristig Luft, während der Gesamtaufwand steigen kann. Lassen Sie deshalb Rate, Rückzahlungsende und Gesamtbetrag nebeneinander darstellen. Wenn die Laufzeiten bewusst verschieden gewählt werden, sollte die Entscheidung ausdrücklich zwischen monatlicher Entlastung und Gesamtkosten unterscheiden. Ein belastbarer Umschuldungsvergleich benennt diese Unterschiede offen und zeigt, ob der neue Vertrag das ursprüngliche Problem löst oder lediglich in spätere Jahre verschiebt.

Ratenkredite zusammenfassen: Ablösung und Grenzen

Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen erlaubt § 500 BGB grundsätzlich die vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung. Bei einem gebundenen Sollzins kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Entschädigung anfallen. § 502 BGB begrenzt diese unter anderem auf ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags beziehungsweise auf ein halbes Prozent, wenn die verbleibende Vertragszeit höchstens ein Jahr beträgt; außerdem gilt eine Grenze anhand der sonst anfallenden Sollzinsen. Ob überhaupt ein Anspruch besteht, muss am konkreten Vertrag geprüft werden.

Für die praktische Ablösung werden aktuelle Beträge und Zahlungsdaten der bisherigen Banken benötigt. Klären Sie, wer die Ablösung veranlasst und wie Sie die vollständige Erledigung nachweisen. Überprüfen Sie anschließend auch Restschuldversicherungen oder weitere Zusatzverträge, statt ihre Beendigung automatisch anzunehmen. Wenn ein Dispositionskredit abgelöst wird, braucht es zusätzlich einen Plan, wie eine erneute dauerhafte Nutzung vermieden wird. Andernfalls laufen bald die neue Rate und erneut aufgelaufene Kontoschulden nebeneinander, wodurch die vermeintliche Entlastung wieder entfällt.

Bei Immobilienkrediten entscheidet der richtige Termin

Ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins kann während der Zinsbindung nicht allein deshalb beliebig abgelöst werden, weil ein anderes Angebot günstiger erscheint. § 500 BGB knüpft die gesetzliche Möglichkeit einer vorzeitigen Erfüllung während dieser Zeit an ein berechtigtes Interesse. Daneben können vertragliche Vereinbarungen und gesetzliche Kündigungsrechte relevant sein. Deshalb sollten Kündigung, mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und Beginn des neuen Darlehens gemeinsam geprüft werden, bevor Sie einen Wechsel verbindlich vereinbaren.

§ 489 BGB sieht bei gebundenem Sollzins unter anderem ein Kündigungsrecht nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang des Darlehens mit sechsmonatiger Frist vor. Spätere Vereinbarungen über Rückzahlungszeit oder Sollzins können den maßgeblichen Ausgangszeitpunkt verändern. Maßgeblich ist daher nicht automatisch das Datum der ursprünglichen Unterschrift. Bei einem Bankwechsel müssen außerdem Sicherheiten und Auszahlung abgestimmt werden. Ob eine vorhandene Grundschuld verwendet werden kann und welche Kosten entstehen, ist mit den beteiligten Banken und dem Notariat für den Einzelfall zu klären.

So wird aus dem Vergleich eine umsetzbare Umschuldung

Die neue Finanzierung muss zu Ihrer heutigen Situation passen. Aktualisieren Sie deshalb Einkommen, Wohnkosten, laufende Verpflichtungen und Reserven. Eine neue Bank prüft die erforderlichen Voraussetzungen; bei einer Immobilienfinanzierung kommen Objekt- und Sicherheitenunterlagen hinzu. Eine niedrigere Rate allein beweist nicht, dass der Vertrag dauerhaft tragbar ist. Prüfen Sie auch Veränderungen im Einkommen und den Zeitpunkt, zu dem Sie möglichst schuldenfrei sein möchten.

Für die Durchführung brauchen Sie einen abgestimmten Ablauf: Ablösebetrag anfordern, Finanzierung klären, verbindliche Termine prüfen, erforderliche Kündigung erklären und die Ablösung nachhalten. Vermeiden Sie eine Finanzierungslücke durch vorschnelle Kündigung. Rechnen Sie mögliche Überschneidungen der Zahlungen in den Liquiditätsplan ein und kontrollieren Sie nach Abschluss, ob alte Forderungen tatsächlich erledigt sind. Bei bestehenden Zahlungsrückständen oder dauerhaft negativem Haushaltsbudget muss zunächst die finanzielle Situation stabilisiert werden. Eine Umschuldung sollte keine unüberschaubare Kette neuer Verträge erzeugen, sondern einen begründeten und verständlichen Rückzahlungsweg schaffen.

Quellen und Grundlagen zum Nachlesen

Die Erläuterungen stützen sich auf diese offiziellen Informationen. Welche Vertragsbedingungen und Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben gelten, klären wir anhand Ihrer konkreten Unterlagen.

Der nächste Schritt

Was sollten wir gemeinsam klären?

Bringen Sie Ihre Fragen, vorhandene Unterlagen und eine Vorstellung von Ihrem Zeitplan mit. Wir besprechen, welche Angaben für Ihr Vorhaben fehlen und wie daraus ein sinnvoller Vergleich wird.

Beratung vereinbaren

Häufige Fragen

Fragen zu Umschuldung

Spart eine kleinere Rate automatisch Geld?

Nein. Eine längere Laufzeit kann die Monatsrate senken und zugleich die Gesamtkosten erhöhen. Vergleichen Sie zukünftigen Gesamtbetrag, Rückzahlungsende und Wechselkosten ab demselben Stichtag.

Gilt die Ein-Prozent-Grenze auch für meine Baufinanzierung?

Die entsprechende Begrenzung in § 502 Absatz 3 BGB betrifft Allgemein-Verbraucherdarlehen. Sie darf nicht pauschal auf Immobiliar-Verbraucherdarlehen übertragen werden. Vertragsart, Kündigungsrecht und Ablösetermin sind getrennt zu prüfen.

Beginnt die Zehnjahresfrist mit meiner Unterschrift?

Für das Kündigungsrecht nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB zählt grundsätzlich der vollständige Empfang des Darlehens. Spätere einschlägige Vereinbarungen können den Ausgangszeitpunkt verändern; hinzu kommt die sechsmonatige Kündigungsfrist.

Kann ich mehrere Kredite zu einem zusammenfassen?

Das kann möglich sein, setzt aber eine tragfähige neue Finanzierung und geklärte Ablösebedingungen voraus. Dokumentieren Sie sämtliche Restschulden und kontrollieren Sie anschließend die tatsächliche Erledigung der alten Verträge.

Ihre Umschuldung. Gemeinsam geplant.

Wir besprechen Ihre Ausgangslage, prüfen die nächsten Schritte und vergleichen passende Finanzierungsmöglichkeiten. Persönlich in Dresden oder digital.